Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 19.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 UF 555/01   

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https://dejure.org/2004,3555
OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 UF 555/01 (https://dejure.org/2004,3555)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.11.2004 - 3 UF 555/01 (https://dejure.org/2004,3555)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. November 2004 - 3 UF 555/01 (https://dejure.org/2004,3555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater eines nichtehelichen Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bedarf der Mutter eines nichtehelichen und eines ehelichen Kindes; Haftung des nichtehelichen und des ehelichen Vaters für den Unterhalt der betreuenden Mutter; Anspruch einer nichtehelichen Mutter auf Altersvorsorgeunterhalt und Krankenvorsorgeunterhalt ; Nachhaltige ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 297
  • FamRZ 2005, 1276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 UF 555/01
    Da die Klägerin sowohl das eheliche Kind Pia als auch das nichteheliche Kind Lea betreut, haften für den Unterhalt der Klägerin deren geschiedener Ehemann T und der Beklagte anteilig entsprechend § 1606 Abs. 3 BGB (vgl. BGH FamRZ 1998, 541, 544).

    Bei der Bestimmung der beiderseitigen Haftungsquoten des geschiedenen Ehemanns und des Beklagten ist jedoch nicht schematisch auf die beiderseitigen Erwerbsverhältnisse abzustellen; ausschlaggebend ist insoweit vielmehr der besondere Betreuungsbedarf für die Tochter Lea (vgl. BGH FamRZ 1998, 541, 544).

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 UF 555/01
    Auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Ansatzes eines unterschiedlichen Selbstbehalts im Verhältnis zwischen ehelichen bzw. unehelichen Kindern kommt es daher nicht an (vergl. BVerfG, FamRZ 2004, 1013).
  • BGH, 25.10.1990 - III ZR 62/90

    Amtspflicht des Standesbeamten zur Ermöglichung der unverzüglichen Eheschließung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 UF 555/01
    Da die Klägerin mit ihrem Streithelfer Paulo T verheiratet war Rechtskraft der Scheidung am 21.12.2000 - ist diese geprägt durch die - fortgeschriebenen - ehelichen Lebensverhältnisse der Klägerin gemäß § 1578 BGB, die daher auch den Maßstab für den Unterhaltsanspruch aus § 1615 l BGB gegen den Vater des nichtehelichen Kindes bilden (vgl. BGH FamRZ 1991, 541, 544; Palandt-Diederichsen, BGB, § 1615 l Rdnr. 13; MünchKomm/Born, BGB, 4. Aufl., § 1615 l Rn. 30).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und

    d) Mittlerweile hat sich in der Rechtsprechung zu der Frage, wann eine grobe Unbilligkeit im Sinne von § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB vorliegt, eine Kasuistik herausgebildet, die zwischen "kindbezogenen" und "elternbezogenen" Gründen unterscheidet (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 2 UF 335/98 -, FamRZ 2000, S. 1522 ; OLG Celle, Urteil vom 21. November 2001 - 21 UF 96/01 -, FamRZ 2002, S. 636; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. September 2003 - 2 UF 6/03 -, NJW 2004, S. 523 ; OLG Hamm, Urteil vom 4. November 2004 - 3 UF 555/01 -, NJW 2005, S. 297 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 2005 - II-2 UF 125/04 -, FamRZ 2005, S. 1772).
  • OLG Celle, 06.08.2009 - 17 UF 210/08

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils; Pflicht des

    insoweit liegt die Sache anders als bei dem ebenfalls am Ersatzmaßstab orientierten Anspruch nach § 16151 Abs. 2 BGB, da die für den Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter in Bezug genommenen Vorschriften des Verwandtenunterhalts eine dem § 1578 Abs. 3 BGB vergleichbare Regelung nicht kennen (vgl. dazu OLG Düsseldorf EzFamR 2000, 359. OLG Hamm NJW 2005, 297, 298. MünchKomm/Born 5. Auflage § 16151 Rn. 41).
  • OLG München, 12.01.2006 - 16 UF 1643/05

    Anrechnung von Einkommen der nichtverheirateten Kindesmutter

    Der Auffassung von Palandt/Diederichsen, 65. Aufl., § 1615 l Rdn. 16 sowie des OLG Hamm (NJW 2005, 297 ohne Begründung und mit falscher Zitierung von MünchKomm/Born und Göppinger/Wax), dass auch Krankheitsvorsorgeunterhalt nicht geschuldet sei, schließt sich der Senat nicht an (so auch FA-FamR/Gerhardt, Kap. 6, Rdn. 16, Wendl/Pauling, § 6 Rdn. 764 m.w.N.).
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   OLG Köln, 19.10.2004 - 4 UF 123/03   

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https://dejure.org/2004,5585
OLG Köln, 19.10.2004 - 4 UF 123/03 (https://dejure.org/2004,5585)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.10.2004 - 4 UF 123/03 (https://dejure.org/2004,5585)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 4 UF 123/03 (https://dejure.org/2004,5585)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Änderung einer sorgerechtlichen Anordnung des Familiengerichts; Gefährdung des Kindeswohls durch Übersiedlung nach Singapur; Übertragung des Sorgerechtes auf das Jugendamt; Voraussetzungen für die Erteilung des Umgangsrechts; Auskunftsrecht eines Elternteils über die ...

  • Judicialis

    ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 621 e; ; BGB § 1671; ; BGB § 1684 Abs. 4 Satz 3; ; BGB § 1684 Abs. 4 Satz 4; ; BGB § 1686; ; BGB § 1696 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 1696 Abs. 1 § 1671 § 1884 Abs. 4
    Zur Frage der Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung bei langfristigem Aufenthalt des Kindes im Ausland

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2004 - 4 UF 123/03
    Es widerspricht im vorliegenden Fall somit nicht der dem Sorgeberechtigten zuvörderst obliegenden, ihn als höchstpersönliche Verantwortung treffenden Erziehungspflicht gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, wenn die Antragsgegnerin für eine vorübergehende Zeit die Pflege und Erziehung von L ihren Verwandten in Singapur überlässt, solange sie die Fremdbetreuung in eigener Verantwortung durch regelmäßige Besuche in Singapur, schriftliche und telefonische Kontakte mit der Familie, in der L lebt, und mit L selbst kontrolliert und überwacht (vgl. zur Frage der Erfüllung des elterlichen Erziehungsauftrages durch Überlassung der Betreuung des Kindes an Dritte insbesondere BVerfG FamRZ 1999, 285 ff. zu B. I.1. der Gründe).
  • BayObLG, 07.12.1992 - 1Z BR 93/92

    Vater ; Nichteheliches Kind; Auskunftsrecht; Persönliche Verhältnisse

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2004 - 4 UF 123/03
    Ein berechtigtes Interesse, vom anderen Elternteil Auskunft zu verlangen, kann nicht deshalb verneint werden, weil sich der auskunftsbegehrende Elternteil vorher längere Zeit nicht um das Kind gekümmert hat (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1487; OLG Schleswig FamRZ 1996, 1355).
  • OLG Braunschweig, 14.10.1998 - 1 UF 164/98

    Recht eines Kindes zum Umgang mit dem von der Ausübung der persönlichen Sorge

    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2004 - 4 UF 123/03
    In Betracht käme daher allenfalls eine behutsame Anbahnung von Umgangskontakten, gegebenenfalls in Anwesenheit dritter Personen gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 3 und 4 BGB, bei denen es zunächst erst einmal um ein gegenseitiges persönliches Kennenlernen gehen kann (vgl. dazu auch Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1684 Rdnr. 15 mit Bezug auf OLG Braunschweig FamRZ 1999, 185).
  • OLG Schleswig, 05.03.1996 - 8 Wx 2/96
    Auszug aus OLG Köln, 19.10.2004 - 4 UF 123/03
    Ein berechtigtes Interesse, vom anderen Elternteil Auskunft zu verlangen, kann nicht deshalb verneint werden, weil sich der auskunftsbegehrende Elternteil vorher längere Zeit nicht um das Kind gekümmert hat (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 1487; OLG Schleswig FamRZ 1996, 1355).
  • OLG Jena, 26.04.2016 - 1 WF 93/16

    Elterliche Sorge: Auskunftspflicht des betreuenden Elternteils

    Das Auskunftsrecht dient vor allem dazu, an die Stelle eines ganz oder teilweise eingeschränkten Umgangsrechtes zu treten und es so dem nicht mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil zu ermöglichen, sich von der Entwicklung des Kindes und seinem Wohlergehen laufend überzeugen zu können (OLG Köln, FamRZ 2005, 1276 (LS); Brandenburgisches OLG, FamRZ 2000, 1106, 1107; BayObLG, FamRZ 1993, 1487, 1488).
  • OLG Brandenburg, 26.07.2007 - 9 UF 87/07

    Auskunftsanspruch eines Elternteils gegen den anderen über die persönlichen

    Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob dies möglicherweise darauf zurückzuführen ist, dass sich der auskunftsbegehrende Elternteil vorher längere Zeit nicht um das Kind gekümmert hat (OLG Köln, FamRZ 2005, 1276 (Leitsatz)).

    Das Auskunftsrecht dient vor allem dazu, an die Stelle eines ganz oder teilweise eingeschränkten Umgangsrechtes zu treten und es so dem nicht mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil zu ermöglichen, sich von der Entwicklung des Kindes und seinem Wohlergehen laufend überzeugen zu können (OLG Köln, FamRZ 2005, 1276 (Leitsatz); Brandenburgisches OLG, FamRZ 2000, 1106, 1107; BayObLG, FamRZ 1993, 1487, 1488).

  • AG Hamburg-Barmbek, 21.12.2005 - 843-159/05

    Strafbarkeit wegen Entziehung Minderjähriger gemäß § 235 Abs. 2 Nr. 2

    Scheiden selbst diese aus - weil etwa das Kind sich sträubt - tritt an die Stelle des weitgehend eingeschränkten Umgangsrechts ein Auskunftsrecht, um dem anderen Elternteil zu ermöglichen, sich von der Entwicklung des Kindes und seinem Wohlergehen laufend überzeugen zu können (OLG Köln, FamRZ 2005, 1276).
  • OLG Nürnberg, 30.11.2016 - 7 UF 1309/16

    Erfolglose Beschwerde gegen die Sorgerechtsübertragung auf die Kindesmutter

    Zu verlangen ist, dass ein Abänderungsgrund von solcher Bedeutung vorliegt, dass er den Grundsatz der Erziehungskontinuität und die mit der Veränderung verbundenen Nachteile für die Entwicklung des Kindes deutlich überwiegt (vgl. OLG Köln FamRZ 2005, 1276; OLG Karlsruhe FPR 2002, 662, 663; OLG Frankfurt FamRZ 2014, 317; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 138).
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